Zahlung erst nach Mahnbescheid

Mieter (2 Erwachsene, 3 Kinder) in einer Wohnung hatten immer wieder Mietschulden. Mal zahlten sie zu wenig, mal garnicht, mal eine Rate von 50 Euro, mal 100 Euro. Als der Rückstand jeweils bei 2 Kaltmieten ankam, drohte ich immer die Kündigung an und es kamen dann immer wieder weitere Zahlungen an. Dazu noch die üblichen Ausreden und Lügen („Zahlendreher bei der Überweisung“, Widerruf der Lastschriften, Arbeitsgeber hat auf das falsche Konto überwiesen usw). Kurzum: Der Überwachungsaufwand der Mietzahlungen war enorm. Innerhalb der 4 Jahre Mietdauer gab es keinen Monat ohne Rückstand. Und dann passiert ein Wunder: Die Mieter ziehen zum 31.01.2020 aus! Ich konnte mein Glück kaum fassen.

Erwartungsgemäß wurde nach der Kündigung im Oktober 2019 die Mietzahlung vollständig eingestellt. Nach der Verrechnung der Kaution mit den Rückständen bestand immer noch ein Rückstand von ca. 350 Euro. Der Rückstand wurde angemahnt: ergebnislos. Keine Rückmeldung, kein nichts. Mitte 2021 erfolgte die Nebenkostenabrechnung für 2020 (Ergebnis: Guthaben von über 50 Euro), sodass der Rückstand nur noch 291,60 Euro betragen hat. Auch dieser wurde erneut angemahnt: keine Reaktion, keine Rückmeldung, nichts. Dass beim Auszug versprochen wurde die Rückstände zu begleichen, brauche ich nicht zu erwähnen.

Da ich so eine Ignoranz weder lustig noch korrekt finde, habe ich entgegen der wirtschaftlichen Vernunft einen Mahnantrag gestellt. Kosten: 36,00 Euro + Auslagen. Nach dem Mahnantrag kam der Vollstreckungsantrag und siehe da: meine Mieter sind wieder aufgewacht und meldeten sich nun, dass sie eine Ratenzahlung von 50 Euro leisten möchten. Da ich solche Versprechungen aus der Vergangenheit zu genüge kannte, habe ich den Mietern mitgeteilt, dass sie mit der Ratenzahlung schon gerne beginnen können, ich aber die Zwangsvollstreckung sofort einleite, wenn eine Rate ausbleibt.

Und? Es passieren auch Wunder! Nach 8 Monaten (im Dezember 2021 kam keine Rate) wurde der Rückstand beglichen. Ich habe heute die Überzahlung (4,30 Euro) zurücküberwiesen und die Vollstreckungsbescheide entwertet per Post an die Mieter übersandt. Der Vorgang ist damit erledigt.

Ich frage mich in solchen Fällen immer, warum die Leute bis zu den Vollstreckungsmaßnahmen warten? Glauben sie, dass der Vermieter wegen Kleinstbeträgen nicht klagen wird? Oder ist es die Erwartungshaltung irgendwie „positiv“ aus dem Mietverhältnis herauszukommen? Ich verstehe es nicht. Man erwartet doch auch eine korrekte Abrechnung der Nebenkosten und der Kaution.

Gott sei dank sehe ich diese Mieter (wahrscheinlich) nicht wieder.