Der deutsche Wunsch russisches Gas in Folge des Ukrainekrieges nicht zu importieren führt dazu, dass die Preise auf dem Energiemarkt fast täglich steigen. Davon sind auch Mieter betroffen, und zwar ohne es zu merken. Denn nur die Vermieter erhalten die Preisanpassungsschreiben der Versorger, nicht die Mieter selbst. Hinzu kommen der angedachte Mindestlohn von 12,00 Euro/h und die Spritpreise von 2,00 Euro / Liter – damit werden alle Dienstleistungen (z.B. Hausmeister) deutlich teurer werden.
Diese Kostensteigerung betrifft das gesamte Jahr 2022. Sie wird bei den Mietern in den Abrechnungen erst im Jahr 2023 (teilwiese im Herbst) sichtbar werden. Die ausgerufene Alarmstufe Gas wird dazu führen, dass die Versorger die Preissteigerungen direkt weitergeben können. Mache haben es schon getan. Die Verbraucher werden den Weltpreis sehr schnell zu spüren bekommen. Dies wird dazu führen, dass Haushalte im Jahr 2023 Nachzahlungen von teilweise über 1000 Euro erhalten werden. Und kann das jeder Mieter sofort begleichen? Wohl nicht.
Deswegen ist jetzt Zeit aktiv zu werden.
Aber wie ?
Mitten im Jahr darf der Vermieter gegen den Willen des Mieters die Vorauszahlungen nicht einfach so erhöhen.
Manche Mieter möchten oder können sich eine kurzfristige Erhöhung auch nicht leisten.
Der von mir gewählte Weg ist die individuelle Information der Mieter verbunden mit dem Angebot die Vorauszahlungen um 40-80 Euro pro Monat (je nach Wohnung) anzupassen.
Ich habe meine Mieter angeschrieben und darf aus meinem Schreiben zitieren.
Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,
aus den Medien ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die Kosten für Energie, Sprit und Heizung in den letzten Monaten stark gestiegen sind. Durch die zusätzlich einsetzende Inflation werden auch die Kosten für Dienstleistungen steigen. Zum Oktober 2022 wird der Mindestlohn steigen, sodass auch hier eine Kostensteigerung auf uns alle zukommen wird.
Diese plötzliche Kostensteigerung birgt Gefahren für Mieter und Vermieter mit sich. Die Kostensteigerung bei Mietwohnungen wird nach vorsichtigen Schätzungen mehr als 100 % betragen, d.h. die Heiz- und Nebenkosten werden sich voraussichtlich verdoppeln. Diese Steigerung wird für den Mieter jedoch erst mit der Jahresabrechnung 2022 (in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2023) sichtbar werden. Mieter- und Vermieterverbände rechnen mit Nachzahlungen in vierstelliger Höhe, wenn die Politik keine Entlastungsmaßnahmen unternimmt. Ob dies geschieht und wann der Krieg in der Ukraine endet, weiß niemand.
Um hohe Heiz- und Nebenkostennachzahlungen zu vermeiden, biete ich allen Mietern die freiwillige Möglichkeit an, die Vorauszahlungen für die Heiz- und Betriebskosten anzupassen. Damit können Sie absehbare Erhöhungen vermeiden und für die Zukunft realistischer aufgestellt sein. Alternativ können Sie das Geld auch privat ansparen, um auf die hohe Nachzahlung im nächsten Jahr vorbereitet zu sein.
Derzeit setzt sich Ihre Miete wie folgt zusammen:
[Übersicht aktuelle Miete vs. sinnvolle Miete]
Die Anpassung der Vorauszahlungen kann auch beim Bezug von Sozialleistungen (Wohngeld, Sozialhilfe, Hartz IV) sinnvoll sein. So können Sie bereits heute von den höheren Sätzen profitieren und bleiben auf der Nachzahlung im Jahr 2023 nicht selbst sitzen. Sie haben noch keine Sozialleistungen beantragt, leben aber von relativ wenig Geld? Gerne stelle ich Ihnen Bescheinigungen für die Sozialleistungsträger aus, die zum Beantragen von z.B. Wohngeld benötigen. Sprechen Sie mich einfach an.
Da jede Familie unterschiedlich ist und die Wohn- und Arbeitssituation der Mieter unterschiedlich sein wird, können wir auch gerne über die Möglichkeiten aber auch die Vor- und Nachteile in Ihrem Fall sprechen, rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir eine Rückrufbitte!
Ich bitte Sie, mich bis zum 01.08.2022 zu informieren, ob Sie eine Anpassung der Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen wünschen. Dies können Sie gerne per Telefon, Whatsapp, E-Mail oder Brief tun. Ich würde Ihnen dann die benötigten Unterlagen zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Besonders wichtig ist die Anpassung der Vorauszahlungen bei SGB II Empfängern. Diese erhalten in vielen Kommunen vom Amt schon heute die höheren Nebenkosten übernommen. So kann bei diesem Mieterkreis eine Nachzahlung vermieden werden.
Ich werden über die Rückmeldungen zu der Maßnahme berichten.
Sie möchten mein Schreiben als Muster nutzen? hier gehts zum Download: Muster Anpassung Heizkosten